Die Kanzlei Hanke ∙ Bonell & Collegen Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei wurde 1990 von Rechtsanwalt Stephan Bonell gegründet und wird seit dem 16.04.2019 von Rechtsanwalt Tom Hanke fortgeführt. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung im Strafverfahren (Strafverteidigung) und im Migrationsrecht (Aufenthalt und Asyl).
Eine erfolgreiche Rechtsberatung verlangt die individuelle und konsequente Bearbeitung des jeweiligen Mandates. Unser Anspruch ist es, in Ihrem Fall eine den Bedürfnissen des jeweiligen Falles angepasste Strategie zu erarbeiten. Durch konsequente Spezialisierung und klare Aufgabenverteilung innerhalb unseres Teams sind wir in der Lage, Sie umfassend und kompetent zu vertreten.
Die zielgerichtete Fortbildung aller unserer Rechtsanwälte gewährleistet eine sachgerechte Bearbeitung Ihres Mandates - sowohl bei der Verteidigung im Straf- und Bußgeldverfahren, als auch bei der Vertretung im Verwaltungsverfahren.
Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen als Strafverteidiger wurde Rechtsanwalt Tom Hanke die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht verliehen. Weiterhin ist Rechtsanwalt Hanke seit dem 17.03.2026 auch Fachanwalt für Migrationsrecht.
NEU: Ab November 2025 eröffnen wir eine Zweigstelle in Chemnitz: Eckstraße 1 A, 09113 Chemnitz - Termine können ab sofort gebucht werden.