Die Kanzlei Hanke ∙ Bonell & Collegen Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei wurde 1990 von Rechtsanwalt Stephan Bonell gegründet und wird seit dem 16.04.2019 von Rechtsanwalt Tom Hanke fortgeführt. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung im Strafverfahren (Strafverteidigung).
Eine erfolgreiche Rechtsberatung verlangt die individuelle und konsequente Bearbeitung des jeweiligen Mandates. So ist es unser Anspruch, für Ihre rechtlichen Belange eine den Bedürfnissen des jeweiligen Falles angepasste Strategie zu erarbeiten. Durch konsequente Spezialisierung und klare Aufgabenverteilung innerhalb unseres Teams sind wir in der Lage, Sie umfassend und kompetent zu beraten.
Die zielgerichtete Fortbildung alles unserer Rechtsanwälte gewährleistet eine sachgerechte Bearbeitung Ihres Mandates - sowohl bei der Verteidigung im Straf- und Bußgeldverfahren, als auch bei der Vertretung im Verwaltungsverfahren.
Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen als Strafverteidiger wurde Rechtsanwalt Tom Hanke die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht verliehen. Stephan Bonell ist vormaliger Fachanwalt für Strafrecht (bis 28.02.2022).
Bei der Verfolgung Ihrer Interessen sind wir über das Gebiet der Stadt Leipzig hinaus auch bundesweit für Sie tätig.